SRC / UBI | Funk-Ausbildung

... Theorie zum Anfassen, praxisnaher Theorieunterricht an Bord ...

  • Lernen an Bord
  • Maximal 4 Teilnehmer

Intensives Training in kleiner Gruppe:

Wir trainieren da, wo die Funkgeräte eingesetzt werden - an Bord -

Realitätsnah und prüfungsbezogen üben wir direkt am Gerät, dadurch wird das praktische Sprechen in ein "echtes" Mikrofon geübt und die Scheu vor dem Mikrofon abgebaut. Alles unter realen Bedingungen.



Wir lernen nicht nur für die Prüfung sondern für's Leben - damit es im Ernstfall klappt.

Alpha, Bravo, Charlie und Delta

- Welches Funk-Zeugnis benötige ich?

 

1. Du fährst nur auf "Binnen" Gewässern, dann benötigst du das UBI-Sprechfunkzeugnis

 

2. Du fährst auf "See" Gewässern, dann benötigst du das SRC-Sprechfunkzeugnis

 

3. Du fährst auf "See und Binnen"-Gewässern dann benötigst du SRC und UBI

Kursinhalt:


Grundlagen und rechtlicher Rahmen des Seefunks - der Ultrakurzwellenbereich

 

  • Überblick über die GMDSS-Komponenten:
  • Digitaler Selektivruf DSC, Navtex, AIS, EPIRB
  • Intensive praktische Übungen am DSC-Controller und am Funkgerät,
  • Abwicklung von Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Routineverkehr bis zur Prüfungsreife
  • Vokabeltraining, Aufnahme und Abgabe von Seefunktexten
  • Verkehrsabwicklung in englischer Sprache
  • Prüfungssimulation

 

Den Funkkurs SRC bieten wir im Rahmen des 14-tägigen SKS-Kombi-Kurs

SKS Theorie und Praxis - direkt an Bord an.

 

Preise und Termine auf Anfrage

 

Die Zulassung zur Prüfung beim DSV und die Prüfungsgebühr betragen

SRC ca. 80,00 €, SRC und UBI ca. 158,00 €.

 

Die Prüfungs- und DSV-Gebühren sind nicht im Kurspreis enthalten.

(Infos vom DSV gibt es hier, Link zum DSV: Information zum Funkschein)

UKW-Sprechfunkzeugnis

für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:


- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen  

Prüfungsausschüssen für das UBI an 14 Standorten im Bundesgebiet.

 

Weitere Informationen über die Prüfungen auf der Seite vom DSV

(Link zum DSV: Information zum SRC- und UBI-Funkschein)


Adressen und Kontaktmöglichkeiten:

Deutscher Segler-Verband e. V. (DSV)
Gründgensstr. 18
22309 Hamburg
Telefon: 040-6 32 00 9-0 

Telefax: 040-6 32 00 9-28

Information zum Schein:

 

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate (SRC)


Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

 

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

 

Weitere Informationen über die Prüfungen auf der Seite vom DSV

(Link zum DSV: Information zum SRC- und UBI-Funkschein)

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Anfrage UBI-Funkkurs, SRC-Funkkurs

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